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Verantwortlich für den Inhalt

 

 

 

FotoArt Horn
Julia Horn

 

Sonnenhang 2

49214 Bad Rothenfelde

 

Telefon: 0151 / 507 62 119  
E-Mail: info@fotoarthorn.de

 

Steuernummer:  67/118/01087

 

Wichtige Hinweise

Die Inhalte und Fotos dieser Website sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet oder weiterverarbeitet werden.
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

 

FotoArt Horn

 

Julia Horn, Sonnenhang 2,  49214 Bad Rothenfelde

 

 

 

 

 

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,

 

Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

3. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos/Bilder entsprechend angefertigt werden. Dies  gilt sowohl für die fotografische Leistung als auch für die digitale Nachbearbeitung. Der Kunde kann  Vorschläge und Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung äußern, die Fotografin ist hieran jedoch nicht gebunden und frei von Weisungen.

 

4. Für die Vollständigkeit von Gruppenbilder, etc. trägt die Fotografin keine Verantwortung
  

II. Urheberrecht

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

3. Übertragt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

 

5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf

 

Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe von 200% des zuvor vereinbarten Honorars.

 

7. Die Negative/Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

2. Fällige Rechnungen sind bei Lieferung / Abholung ohne Abzug zu zahlen. Eine Herausgabe der Fotos erfolgt erst bei kompletter Begleichung der Rechnung.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

 

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

 

IV. Haftung

 

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

V. Nebenpflichten

 

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

1. Der Vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich.  Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

 

Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars (mindestens jedoch 70,00 € ) als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen.

 

Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.

 

Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit mit AU, Unfall,Katastrophen, etc.) und Einwirkungen von Außen.

 

Bei nicht erscheinen zum Shooting Termin ohne jegliche Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% Fällig.
  

Terminreservierungsgebühren verfallen bei Stornierung oder nicht erscheinen und werden nicht zurückerstattet.

 

Bei Shootings mit Visagistin verfällt die Terminreservierungsgebühr bei einer Stornierung und kann nicht mit zu einem neuen Shooting Termin genommen werden.

 

VIII Lieferzeiten

 

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Fotografie

 

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

 

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.

 

X. Nutzung und Verbreitung

 

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen/privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf  CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur mir einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

 

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

 

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

 

XI. Schlussbestimmungen

 

Der Fotograf hat vom Auftraggeber die uneingeschränkte Zustimmung, sämtliche erstellten Lichtbilder inkl. bearbeitete Bilder, uneingeschränkt zu veröffentlichen und diese als Referenzen zu verwenden oder für Werbezwecke aller Art zu nutzen.
  

Das FotoArt Horn entstandene Bilder für Eigenwerbung aller Art nutzen darf, ist Buchungsvoraussetzung.

 

Sollte eine Veröffentlichungseinwilligung widerrufen werden (Recht am eigenen Bild), sind hierfür fünfhundert Euro als Schadensersatz an den Fotografen zu entrichten. Des weiteren sind angefallene Kosten für z.B. Flyer produktion etc. zurück zu erstatten.